Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten (Schriften 70) XXXIV und 526 S. 8°. 2016. ISBN 978-3-447-10433-3Ln. EUR 70, -
Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten. selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen.
Der vorliegende Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen weniger wichtigen Konkurrenten der Cour des Bourgeois die Entstehung und Tätigkeit der öffentlichen Notare. In Appendices werden 12 Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois ediert, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen zusammengestellt, ihre Standesqualität untersucht und eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweis ihrer Tätigkeit geboten.