Benutzungsordnung

In der Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica gelten die Benutzungsordnung der MGH-Bibliothek sowie die „Allgemeine Benutzungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken“ (ABOB) vom 18. August 1993.

Benutzungsordnung der MGH-Bibliothek

1. Vorbemerkung

Die MGH-Bibliothek dient als Instituts- und Präsenzbibliothek der Informations- und Literaturversorgung zum Zweck der Forschung, des Studiums, der sonstigen wissenschaftlichen Arbeit und sachlicher Information.

2. Nutzungsberechtigung

  1. Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenfrei. Eine vorherige Anmeldung unter bibliothek@mgh.de ist erforderlich. Bei der Registrierung muss ein aktueller amtlicher Ausweis mit Passfoto vorgezeigt werden. Über die Nutzungsberechtigung entscheidet die Bibliotheksleitung.
  2. Die Nutzungsberechtigung kann bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung der MGH-Bibliothek entzogen werden. In schwerwiegenden Fällen wird Hausverbot erteilt.
  3. Mit dem Betreten der Bibliothek bzw. der Räumlichkeiten der MGH wird die Benutzungsordnung von Nutzerinnen und Nutzern als verbindlich anerkannt.

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Die MGH-Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Die Bestände können nur im Lesesaal der MGH-Bibliothek benutzt werden. Ausleihe oder Fernleihe sind nicht möglich. Ausnahmen bilden Ausleihen für Ausstellungen. In solchen Fällen wird für die Ausleihe eine Genehmigung der Bibliotheksleitung benötigt.
  2. Mäntel, Jacken und Taschen dürfen nicht in den Lesesaal mitgenommen und müssen in der Garderobe am Eingang des Institutes gelassen werden. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl. Mitgeführte Bücher sind am Empfang vorzuzeigen. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals sind Inhalte von Taschen und Rucksäcken vorzuzeigen.
  3. Die Bibliothek behält sich das Recht vor, wertvolle und aus konservatorischer Sicht empfindliche Bestände aus der Benutzung auszuschließen. Diese Bestandsteile können von den Nutzerinnen und Nutzern nicht kopiert oder gescannt werden. Bei Werken, die vor 1920 entstanden sind, ist eine vorherige Rücksprache mit dem Bibliothekspersonal immer erforderlich.

4. Medienbenutzung im Lesesaal, Benutzung des Freihandmagazins, Bestellungen aus dem Magazin

  1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln und können nur im Lesesaal konsultiert werden. Jegliche Art von Beschädigung der Bestände (z.B. Entwendung, Beschreiben, Bemalen, Zerreißen) führt zur Entziehung der Nutzungsberechtigung. Benutzerinnen und Benutzer haften für die Beschädigungen.
  2. Benutzerinnen und Benutzer dürfen das Arbeiten und den Bibliotheksbetrieb im Lesesaal nicht stören. Rauchen, Essen, Trinken und Telefonieren sind im Lesesaal und im Freihandmagazin untersagt.
  3. Ferner ist es untersagt, mit dem Internetanschluss der MGH-Bibliothek gesetzlich verbotene Inhalte speichern, anzuschauen oder herunterzuladen.
  4. Sofern es aus besonderen Gründen nicht anders geregelt ist (ggf. siehe Ergänzungen zur Benutzungsordnung der MGH-Bibliothek), dürfen Benutzerinnen und Benutzer die Bestände aus dem Freihandmagazin selbst entnehmen.
  5. Mikrofilme und Rara-Bestände können nicht selbst ausgehoben werden. In solchen Fällen ist eine Vorbestellung nötig.
  6. Die Benutzung des Freihandmagazins geschieht auf eigene Verantwortung. Die Bibliothek haftet nicht für Unfälle im Magazinbereich, im Lesesaal oder im Institut.
  7. Benutzerinnen und Benutzer müssen das entnommene Buch im Regal mit einem Vertreter markieren. Die Vertreter sind auf jedem Stockwerk vorhanden und müssen folgende Angaben beinhalten: Signatur, Verfasser, Titel/Band, Name der Benutzerin/des Benutzers und Datum.
  8. Benutzerinnen und Benutzer dürfen die entnommenen Medien nicht selbst zurückstellen. Medien, die nicht mehr genutzt werden, sollen auf den im Lesesaal bereitgestellten Bücherwagen gestellt werden. Das Bibliothekspersonal bringt die Bestände ins Magazin zurück.

5. Vervielfältigungen, Reproduktionen

  1. Für Benutzerinnen und Benutzer stehen Kopierer und Scanner zur Verfügung. Es können Aufsätze und einzelne Abschnitte aus Monographien ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke und für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch mit Berücksichtigung des Urheberrechts kostenpflichtig kopiert oder gescannt werden. Die Kopie oder der Scan kostet 0,10 €/DIN-A4-Seite, 0,20 € DIN-A3-Seite. Die Gebühren müssen am Tag der Nutzung der MGH bezahlt werden.
  2. Aus konservatorischen Gründen sind einige Bestandsteile aus dieser Regelung ausgeschlossen und können nicht kopiert oder gescannt werden. Bei Werken, die vor 1920 entstanden sind, ist eine vorherige Rücksprache mit dem Bibliothekspersonal immer erforderlich.

6. Nutzung der Bestände zu nichtwissenschaftlichen Zwecken

Die nichtwissenschaftliche kommerzielle Nutzung der Instituts- und Bibliotheksräume und ihrer Bestände bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Instituts- und Bibliotheksleitung.


Stand 10.01.2023