Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 14,3 (Diplomata regum et imperatorum Germaniae) DIE URKUNDEN FRIEDRICHS II. Teil 3: 1218-1220 Bearbeitet von WALTER KOCH unter Mitwirkung von KLAUS HÖFLINGER, JOACHIM SPIEGEL und CHRISTIAN FRIEDL. XCII, 870 S. sowie 32 S. Abb. 4°. 2010 ISBN 978-3-7752-2003-3Ln. EUR 150,-
Der nun vorliegende dritte Band der Urkunden Friedrichs II. umfaßt die Diplome und Mandate vom Beginn des Jahres 1218 bis zum Aufbruch nach Italien im August 1220. Mit diesem Teilband, der 230 Urkunden sowie einen Nachtrag zum zweiten Band enthält, ist nunmehr die sog. "deutsche Königszeit" (1212-1220) zur Gänze urkundlich erschlossen. Erneut stehen vor allem deutsche Empfänger im Vordergrund, doch zeigt sich mit den Hoftagen für Italien in Speyer (Februar 1219) und Hagenau (März bzw. August/September 1219) die neue Politik Friedrichs II., die nach den Anfangsjahren nun nicht mehr allein der Herrschaftskonsolidierung gilt, sondern die Kaiserkrönung und die Rückkehr in sein Regnum Siciliae in den Mittelpunkt rücken sollte. Innerhalb des Urkundenkomplexes sind es vor allem die "Berner Handfeste" (D 439) und die verfassungsgeschichtlich wichtige "Confoederatio cum principibus ecclesiasticis", das große Privileg zugunsten der geistlichen Fürsten Deutschlands (D 620), welche an Bekanntheit besonders herausragen. Bedeutsam für die sich an den Aufbruch nach Süden anschließende Zeit sind allerdings auch die zahlreichen Privilegien für oberitalienische Empfänger gerade im letzten Jahr seines Aufenthalt in Deutschland. Sie dokumentieren den Anspruch des Königs auf die Herrschaft nicht nur nördlich der Alpen und im sizilischen Königreich, sondern auch über die norditalienischen Kommunen.